In dem Ihnen im August zugesandten Preisänderungsschreiben für die ab dem 01.10.2022 geltenden neuen Gaspreise wurde die Gasbeschaffungsumlage in Höhe von 2,491 Cent/kWh netto als neuer Preisbestandteil aufgeführt und in der Preiskalkulation berücksichtigt. Da die Umlage nun seitens der Bundesregierung kurzfristig abgeschafft wurde, ist die Gasbeschaffungsumlage kein Preisbestandteil mehr. 

In Ihrer Jahresrechnung für 2022 wird deshalb diese Umlage überhaupt nicht berücksichtigt, somit muss auch keine Rückerstattung erfolgen. Die beiden weiteren Umlagen (Gasspeicherumlage 0,059 Cent/kWh und Bilanzierungsumlage 0,57 Cent/kWh, jeweils netto) bleiben bestehen.

Sollten mit der Preisänderung Ihre regelmäßigen Abschlagszahlungen erhöht und gezahlt worden sein, geht Ihnen kein Geld verloren. Sie profitieren von dem Wegfall der Gasbeschaffungsumlage und müssen nicht aktiv auf uns zugehen. Ein Herabsetzen der Abschlagshöhe für die beiden noch fällig werdenden Teilbeträge ist auf Wunsch möglich. Den Wegfall der Umlage werden wir entsprechend bei der Abrechnung Ihres Verbrauches in der Jahresabschlussrechnung per 31.12.2022 berücksichtigen. 

In der bevorstehenden Jahresabschlussrechnung wird auch die temporär beschlossene Mehrwertsteuersenkung von 19 % auf 7 % ordnungsgemäß berücksichtigt und für das Jahr 2023 eine neue Abschlagshöhe aufgrund der künftigen Preisbasis ermittelt.